Parlamentsdeutsch

Handbuch für die parlamentarische Praxis

Im Plenum führen die Abgeordneten ihre Verhandlungen. Der lateinische Begriff steht für "das Volle, das Ganze". Auch Plenarsaal genannt, wird hier der Bundeskanzler gewählt und seine Minister vereidigt. Hier werden Debatten geführt und Gesetze beschlossen. Termine und Tagesordnung jeder Sitzung werden im Ältestenrat vereinbart, geleitet wird sie jeweils vom Bundestagspräsidenten oder einem seiner Stellvertreter.

Als Fraktion gelten Abgeordnete einer oder mehrerer Parteien die sich aufgrund gleicher politischer Ziele zusammengeschlossen haben und mindestens fünf Prozent im Bundestag ausmachen. Darunter haben Abgeordnete einer Partei lediglich den Status einer Gruppe, wie die PDS bis zur Bundestagswahl 1998. Eine Gruppe hat weniger Rechte und ein geringeres Budget als eine Fraktion. Die Fraktionsvorsitzenden sorgen für eine einheitliche politische Linie. Die Parlamentarischen Geschäftsführer achten auf die Präsenz während der Plenarsitzungen sowie auf die Wahrung der Geschäftsordnung.

Auf Beschluss des Bundestages werden für die Dauer einer Wahlperiode ständige Ausschüsse, nach Bedarf zusätzliche Untersuchungsausschüsse und Enquête-Kommissionen eingesetzt. Ihre Zusammensetzung entspricht den politischen Kräfteverhältnissen im Parlament und der Größe der zu erwartenden Arbeitsaufgaben.

In den ständigen Ausschüssen konzentrieren sich Abgeordnete auf ein Teilgebiet der Politik und beraten alle Gesetze vor der Beschlussfassung, über die dann im Plenum abgestimmt wird. Den Debatten und Abstimmungen im Plenum gehen also die Auseinandersetzungen in den Ausschüssen voraus.

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat drei Aufgaben. Zum einen überprüft er Einwände von Bürgern zur Rechtmäßigkeit von Bundestagswahlen. Zum anderen berät der Ausschuss über die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten, wenn gegen diesen ein Strafverfahren eingeleitet werden soll. Strafrechtliche Immunität genießen Abgeordnete, damit die ständige Funktionsweise des Parlamentes sichergestellt ist. Zum dritten arbeitet der Ausschuss eng mit dem Ältestenrat zur Geschäftsordnung zusammen.

Über die Berufung der Richter verschiedener Gerichte entscheidet der Richterwahlausschuss. Das gilt beispielsweise für oberste Gerichte der Verwaltung oder der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, aber nicht für Richter des Bundesverfassungsgerichtes. Diese werden im Wahlausschuss gewählt.

Jeder Bewohner Deutschlands kann Petitionen, also Eingaben bzw. Bittschriften, an alle staatlichen Einrichtungen richten. Der Petitionsausschuss des Bundestages behandelt Eingaben, die seine Aufgaben betreffen. Offenbart sich ein Gesetz durch eine Petition als mangelhaft, kann der Ausschuss Änderungsvorschläge gegenüber der Bundesregierung im Parlament einbringen. Themen sind beispielsweise die Buchpreisbindung oder der Lärmschutz.

Untersuchungsausschüsse als Aufklärungsorgane müssen auf Antrag eines Viertels aller Parlamentarier eingesetzt werden. In der letzten Legislaturperiode untersuchte der medienpräsente Ausschuss "Parteispenden" das zwielichtige Finanzgebaren der CDU unter Altkanzler Kohl sowie die Kölner SPD-Spendenaffäre.

Enquête-Kommissionen gehören zur Hälfte Experten an, die keine Parlamentarier sind. In ihnen bilden sich die Abgeordneten ihre Meinung zu besonders umfangreichen Themen. Aus dem französischen kommt der Begriff "enquête". Er bedeutet "Untersuchung, Umfrage".