Informationen für den Wahlkreis aus meiner Arbeit im Deutschen Bundestag

Hans-Joachim Hacker hat sich im Rahmen seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter mit einer ganzen Reihe von Themen beschäftigt. Hier erscheinen zu einer Auswahl, die regelmäßig ergänzt wird, weitere Hintergrundinformationen.


Eine gerechte Rente für Ost und West

Wahlkämpfe auf dem Rücken der Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können gefährlich sein. Wer allerdings jedem alles verspricht und nicht darauf achtet, ehrlich zu bleiben, der hat gute Chancen auf einen Wahlerfolg. Die Linke zum Beispiel hat erkannt, dass sich mit dem Thema Rente ein emotionaler Wahlkampf führen lässt. Pünktlich zum beginnenden Bundestagswahlkampf brachte sie 17 Anträge in den Deutschen Bundestag ein, um scheinbar alle Ungerechtigkeiten im Ost-West-Rentensystem zu beseitigen. Tatsächlich betrachtete sie nur viele Einzelfälle von der Sonderversorgung bis zu den Balletttänzerinnen und unterbreitete Vorschläge, die die Gesamtproblematik nicht lösten. Dazu gestaltete die Linke dann für jedes Bundesland ein Informationsblatt, auf dem abgedruckt wurde, wie die einzelnen Bundestagsabgeordneten des Landes stimmten. Das sollte zeigen: nur die Linke kümmert sich angeblich um die Rentensorgen im Osten. Warum allerdings auch alle anderen Parteien, also auch die Opposition ihren Anträgen nicht zustimmte, darüber hat die Linke nicht informiert.

Tatsächlich sind die Probleme offenkundig. Es gibt parteienübergreifend das Bestreben, nicht nur bei Einzelfällen, sondern insgesamt etwas zu verändern. Dabei sollen nicht nur die Probleme einer einzelnen Gruppe gelöst, sondern die Ost-West-Angleichung bei der Rente herbeigeführt werden. Die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion hatte schon lange vor den Anträgen der Linken ein entsprechendes Papier vorgelegt.

Rentnerinnen und Rentner wollen beruhigt und sorgenfrei in die Zukunft schauen. Das Patentrezept für eine einheitliche Rente in Ost und West hat noch niemand gefunden.

Wie ist die Ausgangslage? Artikel 30, Abs. 5 des Einigungsvertrages enthält die Formulierung:

„Im übrigen soll die Überleitung von der Zielsetzung bestimmt sein, mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in dem in Artikel 3 genannten Gebiet an diejenigen in den übrigen Ländern auch eine Angleichung der Renten zu verwirklichen.“

Die von den Tarifparteien ausgehandelten Löhne sind im Osten Deutschlands noch immer nicht an die im Westen angeglichen. Dementsprechend sind die Rentenentgeltpunkte ebenfalls noch nicht auf Westniveau. Lediglich die Bediensteten des Bundes haben angeglichene Löhne und Gehälter. Der Mehrheit der vier Millionen Rentner in Ostdeutschland geht es heute weitaus besser, als es ihnen zu DDR-Zeiten jemals gegangen wäre. Ob die DDR tatsächlich in der Lage gewesen wäre, ihre rentenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, bleibt zudem fraglich. Im Osten sind dafür seit 1991 die Renten um 116,3 Prozent, im Westen in diesem Zeitraum nur um 25,3 Prozent gestiegen. Dass das gelungen ist, ist eine große Leistung, die wir nicht verschweigen sollten. Rentenrechtliche Änderungen dürfen nicht zu neuen Ungerechtigkeiten führen, weder in Ost noch in West, weder bei Versicherten noch bei Rentnern, weder bei Männern noch bei Frauen. Es darf besonders keine Nachteile für heutige Rentner geben. Die Linke verschweigt diese Sachlage. Und heutige Versicherte in Ostdeutschland profitieren bei der Rentenberechnung, dass mehr Gehalt berücksichtigt wird als sie erhalten - die Hochwertung.

Bei Angleichung der Rente Ost an die Rente West entfällt der Grund, die Ost-Einkommen höher zu werten. Das hätte zur Folge, dass Versicherte weniger Rentenansprüche erwerben würden und daher künftig auch entsprechend geringere Renten zu erwarten hätten. Viele verständliche Emotionen spielen beim Thema Rente eine Rolle. Völlig zurecht empfinden viele Rentnerinnen und Rentner in Ostdeutschland den niedrigeren Rentenwert als Abwertung ihrer Lebensleistung - als Ungerechtigkeit. Deshalb muss der Unterschied bei den Rentenentgeltpunkten beseitigt werden.

Die SPD schlägt dafür ein Rentenüberleitungsabschluss-Gesetz vor, mit der in der nächsten Legislaturperiode nicht nur Einzelfälle geregelt werden sollen, sondern die Rentenproblematik umfassend und abschließend geklärt wird. Kern dieses Gesetzes müsste ein einheitliches Rentenberechnungssystem sein. Das betrifft den Rentenwert, das Durchschnittsentgelt und die Beitragsbemessungsgrenze. Wir haben bereits mit der Grundsicherung im Alter dafür gesorgt, dass sich Rentner mit geringen Renten auf den Staat verlassen können. Als SPD kämpfen wir auch deshalb für flächendeckende Mindestlöhne, um der Altersarmut vorzubeugen. Das steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen - nicht der Wahlkampf und der kurzfristige Erfolg bei Wählern.

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Bildungseinrichtungen im Wahlkreis profitieren vom Konjunkturprogramm - Übersicht über die Maßnahmen

Die Sport- und Kongresshalle in Schwerin wird aus Mitteln des Konjunkturprogramms saniert

Von dem milliardenschweren Konjunkturprogramm des Bundes profitieren auch Schwerin und der Landkreis Ludwigslust. Das Konjunkturprogramm für die Kommunen ist Teil eines großen Maßnahmenbündels, mit der Bund auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise reagiert hat. Dabei muss nicht verheimlicht werden, dass Vizekanzler Frank- Walter Steinmeier das kommunale Investitionsprogramm vorgeschlagen hat und dieses Paket eine sozialdemokratische Handschrift trägt. Mehr als 13 Milliarden Euro haben die Kommunen zur Verfügung, um 2009 und 2010 Kitas, Schulen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen zu sanieren. Der Schwerpunkt auf die energetische Gebäudesanierung zeigt die Nachhaltigkeit dieses Konzepts: die laufenden Gebäudekosten werden dauerhaft gesenkt und das Klima geschont.

Aus dem Konjunkturpaket II erhält die Landeshauptstadt Schwerin eine Mittelzuweisung in Höhe von insgesamt rund 8.500.000 Euro. Das gesamte Investitionsvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf knapp 10.000.000 Euro. Im Bereich der Bildungsinfrastruktur sind folgende Maßnahmen geplant:

1. Sanierung Grundschule Mueßer Berg, Gesamtkosten: 3.800.000 Euro

2. Erneuerung Kunststoffflächen Stadion Lambrechtsgrund, Gesamtkosten: 350.000 Euro

3. Sanierung Schulhofflächen und Austausch Spielgeräte Körperbehindertenschule in der Ratzeburger Straße, Goethegymnasium, Grundschule Fritz Reuter, Gesamtkosten: 380.000 Euro

4. Sanierung Rasensportflächen in der Weststadt, Goethegymnasium, J.-Brinckmann-Schule: 200.000 Euro

5. Ersatzneubau einer Kita in der Eulerstraße, Gesamtkosten: 3.500.000 Euro
Im Bereich der Infrastruktur sind folgende Maßnahmen geplant:

1. Erneuerung der Straßenbeleuchtung Grevesmühlener Straße, Crivitzer Chaussee bis Störkanal, Ludwigsluster Chaussee, Gesamtkosten: 783.500 Euro

2. Dynamisches Parkleitsystem, Gesamtkosten: 340.000 Euro

3. Aufbau einer Digitalen Bibliothek, Gesamtkosten: 35.000 Euro.

Aus dem Konjunkturprogramm II erhalten der Landkreis Ludwigslust und die Kommunen im Kreis zuzüglich des Eigenanteils von 15 Prozent eine Mittelzuweisung in Höhe von insgesamt 9.532.466,15 Euro. Davon entfallen auf die Bildungsinfrastruktur 6.826.352,89 Euro und auf die Infrastruktur 1.276.243,34 Euro.

Im Bereich der Bildungsinfrastruktur soll das Geld für folgende Maßnahmen verwendet werden:

1. Kooperative Gesamtschule Stralendorf, Umbau der Schule: Gesamtkosten: 3.000.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 1.020.000 Euro

2. Sporthalle Ludwigslust, 2-Feld-Halle: Gesamtkosten: 2.500.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 850.000 Euro

3. Kooperative Gesamtschule Dömitz, Umbau Haus 1 und 2, Gesamtkosten: 1.570.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturprogramm: 1.334.500 Euro

4. Berufliche Schule, Sanierung des Kellers und des 1.-2. Obergeschosses, Gesamtkosten: 500.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 425.000 Euro

5. Förderschule Boizenburg, Neubau Klassenraum; Gesamtkosten: 130.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 110.500 Euro

6. Förderschule Hagenow, Überdachung des Schwimmbeckens, Gesamtkosten: 14.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 11.900 Euro

7. Gymnasium Boizenburg, Heizung und Aula im Innenhof, Gesamtkosten: 830.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 705.500 Euro

Die Gesamtkosten für die aufgeführten Baumaßnahmen betragen 8.544.000 Euro. Die anteilige Gesamtsumme aus dem Konjunkturpaket für die Realisierung der Maßnahmen beträgt 4.457.400 Euro.

Im Bereich der Infrastruktur soll das Geld für folgende Maßnahmen verwendet werden:

1. Landratsamt Hagenow, Archiv, Sanierung Haus 4 und 6 und des Hauptgebäudes sowie Instandsetzung der Heizung, Gesamtkosten: 326.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 273.700 Euro

2. Katastrophenschutz Ludwigslust, Vollsanierung/energetische Maßnahmen und Garagenneubau, Gesamtkosten: 340.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 229.500 Euro

3. Katastrophenschutz Zarrentin, Errichtung Garage, Gesamtkosten: 25.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 21.250 Euro

4. Katastrophenschutz Heidhof, Vergrößerung der Toreinfahrt, Gesamtkosten: 20.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 17.000 Euro

5. Katastrophenschutz Hagenow, Garage und Schulungsraum, Gesamtkosten: 90.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 76.500 Euro

6. Rettungswache Walsmühlen, Teilabriss und Umbau, Gesamtkosten: 175.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 148.750 Euro

7. Krankenhaus Hagenow, Parkplatzneubau, Gesamtkosten: 105.000 Euro, Mittel aus dem Konjunkturpaket: 89.250 Euro

Die Gesamtkosten für die aufgeführten Baumaßnahmen betragen 1.081.000 Euro. Die anteilige Gesamtsumme aus dem Konjunkturpaket für die Realisierung der Maßnahmen beträgt 855.950 Euro.

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Stadtumbau Ost bis 2016 gesichert

Die Astrid-Lindgren-Schule in Schwerin - Teil des Programms "Stadtumbau Ost"

Ein Erfolgsmodell wird fortgesetzt. Das Programm „Stadtumbau Ost“ der Bundesregierung ermöglichte es für den Zeitraum 2002 bis 2009 mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro von Bund, Ländern und Kommunen, dem Wohnungsleerstand in den neuen Bundesländern zu begegnen und die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften wirtschaftlich zu stabilisieren. Innenstädte und erhaltenswerte Stadtquartiere in besonders von Schrumpfungsprozessen betroffenen Städten wurden aufgewertet. Die Mittel wurden sowohl für den Rückbau von dauerhaft leer stehenden Wohnungen als auch für die weitere Aufwertung von Stadtquartieren eingesetzt. Bis Ende 2007 konnten rund 220 000 der 350 000 geplanten Wohnungen abgerissen werden. 390 Kommunen mit mehr als 820 Stadtumbaugebieten haben sich beteiligt. Ein Großteil der Kommunen in Ostdeutschland und damit auch die dort wohnenden Menschen haben somit schon vom Stadtumbauprogramm profitiert.

Nur ein Beispiel aus Schwerin: Die Stadt hatte am Auftaktwettbewerb für das Stadtumbauprogramm 2002 teilgenommen und mit neun anderen Städten einen ersten Preis erhalten. Für Eggesin, Torgelow und Ueckermünde gab es zweite Preise, für Barth, Stavenhagen, Wismar und Wolgast dritte Preise. Dieser Wettbewerb war die Grundlage dafür, dass für die eingereichten Konzepte Mittel aus dem Programm zur Verfügung gestellt werden konnten. Im Schweriner Stadtteil Neu Zippendorf begann mit dem Stadtumbau Ost eine ganz neue Zeitrechnung. Aus den früheren Plattenbauten wurden architektonisch anspruchsvolle Stadtvillen, die auch energetisch auf den neuesten Stand gebracht wurden. Die Stadtvillen haben nur noch drei bis vier Stockwerke, wurden mit Balkonen, Dachterrassen, Erkern und Pultdächern völlig neu gestaltet. Zahlreiche Wohnungen wurden alten- und behindertenfreundlich umgebaut und mit einem Betreuungsangebot verbunden. „Blütenbänder“ durchziehen die großzügigen Freiflächen. Außerdem gibt es einen neuen Nachbarschaftstreff. Hier war und ist der Stadtumbau ein echtes Erfolgsmodell.

In ostdeutschen Städten gibt es jedoch neue Leerstände – durch Neubau und stärkeren Bevölkerungsrückgang. Entsprechend der Bevölkerungsprognosen müssen im Zeitraum 2010 bis 2016 mindestens weitere 200 000 bis 250 000 Wohnungen abgerissen werden. Experten haben darüber hinaus bei der Sanierung von innerstädtischen Altbauten einen noch erheblichen Nachholbedarf ermittelt. Auch die soziale Infrastruktur muss angepasst werden, die städtischen öffentlichen Räume, Grün- und Verkehrsflächen müssen weiter aufgewertet werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich intensiv mit den Ergebnissen des Stadtumbaus Ost beschäftigt und einen Antrag erarbeitet, der noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag beschlossen wurde. Die Bundesregierung wird darin dazu aufgefordert, das Programm als eigenständigen Bereich der Städtebauförderung bis zum Jahr 2016 fortzuführen. Das Programm soll mit einem finanziellen Förderrahmen ausgestattet werden, mit dem der zusätzliche Rückbau, die Aufwertung von innerstädtischer Altbaustruktur sowie die Pflege des Stadtbildes unterstützt werden können. Das Programm soll weiter flexibilisiert werden, um auf die regionalen Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können.

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Tiefflüge über Schwerin

Im Frühjahr 2008 sahen sich die Bürgerinnen und Bürger Schwerins verstärkt mit Lärm durch Flugbewegungen der Bundeswehr über der Landeshauptstadt konfrontiert. Mehrfach kam es zu Übungsflügen von Kampfjets die in recht niedriger Höhe auch über der Innenstadt mit dem Schweriner Schloss zu sehen waren.

Als direkt gewählter Schweriner Bundestagsabgeordneter nahm ich mich der Sache an. In einem Brief an den Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Jung bat ich Anfang Juni 2008 darum, zu prüfen inwieweit Tiefflugübungen über einem so dicht besiedelten Gebiet wie unserer Landeshauptstadt überhaupt stattfinden müssten. Ich wies auch auf den hohen Stellenwert des Tourismus für unsere Region hin. In seinem Antwortschreiben betonte der Bundesminister das Bestreben der Bundeswehr die Belastungen der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, indem auf Tiefflüge grundsätzlich verzichtet werden soll. Er bat aber um Verständnis für die Bundeswehr und ihren Auftrag und die Übungsnotwendigkeit der Streitkräfte.

Mit dieser Zusicherung konnten wir einen ersten Erfolg für den Erhalt der Lebensqualität der Bevölkerung in unserer Stadt feiern, denn die Beeinträchtigungen durch Überflüge wurden in der Folgezeit spürbar reduziert.

Selbstverständlich verfolgte ich das Thema weiter, und nachdem es im Herbst 2008 zu weiteren Übungsflügen über Schwerin kam, ergriff ich erneut die Initiative: Im November traf ich mich in der Werder-Kaserne mit dem Landeskommando der Bundeswehr. In diesem Gespräch gelang uns ein großartiger Erfolg für Schwerin: die Bundeswehr sagte zu, die Landeshauptstadt nicht mehr im Tiefflug zu überfliegen, sondern künftig wie eine Großstadt zu behandeln. Dies bedeutet, dass Schwerin nur noch mit einer Mindestflughöhe von 2000 Fuß (ca. 600m) überflogen werden kann.

Für dieses Entgegenkommen und die Würdigung von Schwerins Bedeutung als Landeshauptstadt und Touristenmagnet bedanke ich mich hiermit noch einmal herzlich. Die Bundeswehr hat mit ihrem offenen Ohr in dieser Sache einmal mehr gezeigt, dass sie es mit ihrem Selbstverständnis als Bürgerarmee ernst meint.

Für uns, die Bürgerinnen und Bürger Schwerins, zeigt sich, dass sich politische Initiative lohnen kann und Politik zu Problemlösungen beitragen kann, wenn Anliegen verantwortungsbewusst und in angemessener Weise vorgetragen werden.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass auf die Zusagen der Bundeswehr Verlass ist. Ich freue mich darüber und werde das Thema wie gewohnt weiter verfolgen.

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Infrastruktur schneller planen

Als Wahlkreisabgeordneter ist es mir ein ständiges Anliegen, die Standortbedingungen der Region Südwestmecklenburg zu verbessern, Deutschland wettbewerbsfähig zu erhalten und damit Vorraussetzungen für neue Arbeitsplätze zu schaffen. Als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion setzte ich mich im Ausschuss für Verkehr, Bau und Entwicklung für einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ein, der die Planungsprozesse für Verkehrsinfrastrukturvorhaben bundesweit einheitlich strafft, vereinfacht und verkürzt.

Auch die Planung und der Bau von Hochspannungsfreileitungen, Erdkabeln und Gasversorgungsleitungen ist in das Gesetz mit einbezogen worden. So zielten die Erdkabelregelungen des Gesetzes beispielsweise darauf ab, rechtliche Grundlagen für den zügigen Netzausbau zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu schaffen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein wichtiger Standort der Offshore-Windenergie-Industrie. Mit dem Gesetz wurden wichtige Impulse für den Start der Offshore-Windparks gegeben, deren Bau bis zum 31. Dezember 2011 begonnen werden soll. Damit wird gleichzeitig einem umwelt-, natur- und landschaftsverträglicheren Stromnetzausbau Rechnung getragen.

Im Gesetz ist die frühzeitige Beteiligung von Umweltschutzvereinigungen, erleichterte Zulassungsverfahren für Vorarbeiten, Ermittlungserleichterungen im Fall ortsabwesender Grundeigentümer und eine Verkürzung des Rechtsweges auf das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz für eine festgelegte Liste von Verkehrsinfrastruktur-Großvorhaben festgeschrieben.

Das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz nahm sich zum Ziel für den Abbau von Bürokratie zu sorgen ohne berechtigte Bürgerinteressen zu beschneiden. Dabei nutzte das neue Gesetz die Erfahrungen aus dem bis dahin geltenden Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das jedoch nur auf die neuen Bundesländer beschränkt war. Gerade die effektive finanzielle Regulierung und Entbürokratisierung der Planungsverfahren auf bundesweiter Ebene waren mir dabei sehr wichtig.

Zu solchen Infrastrukturvorhaben zählt beispielsweise der Bau der A14, der als ein Dreiländerprojekt (M-V, Schleswig Holstein, Brandenburg) die A24 mit Brandenburg verbindet und dessen Durchsetzung große Priorität in meiner Abgeordnetenarbeit hat.

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Kriegsheimkehrer erhalten Entschädigung

In der (laufenden) 16. Wahlperiode haben sich die Koalitionsfraktionen (nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen) auf ein Heimkehrerentschädigungsgesetz verständigt. Dies ist im Rahmen der Regelung über die Beendigung der Heimkehrerstiftung erfolgt. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 8. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen.

Nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz erhalten ehemalige Kriegsgefangene sowie in Verbindung mit dem Zweiten Weltkrieg verschleppte und internierte Zivilpersonen eine einmalige Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Gewahrsams. Betroffene der Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948 erhalten einmalig 500 Euro, für die Jahrgänge 1949 und 1950 werden 1000 Euro gezahlt. Die Betroffenen der Entlassungsjahrgänge ab 1951 haben einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 1500 Euro.

Hans-Joachim Hacker hat viele Briefe von früheren Kriegsheimkehrern erhalten, die auf eine Entschädigung hoffen

Bei der Verabschiedung des Heimkehrerentschädigungsgesetzes im November 2007 war zunächst vorgesehen, das Gesetz erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen. Der Schweriner Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker kritisierte diese Regelung bereits damals als lebensfremd, da sie in keiner Weise das fortgeschrittene Lebensalter der Betroffenen und deren Schicksal berücksichtigt. Hacker setzte sich fortan für die Nachbesserung des Gesetzes ein. Ziel seiner Bemühungen war es, das Heimkehrerentschädigungsgesetz bereits zu Beginn des Jahres 2008 in Kraft treten zu lassen, da die Berechtigten, die Kriegsgefangenschaft und Internierungslager in der ehemaligen Sowjetunion erlebt haben, alle im hohen Alter sind. Die große Mehrheit der Betroffenen ist heute über 80 Jahre alt. Der Einsatz von Hacker hat sich gelohnt: Im Mai 2008 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass der Antragstermin für die Antragstellung auf Heimkehrerentschädigung um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2008 vorgezogen wird. Der Bund hat zu diesem Zweck zusätzlich 15,8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dass die Entschädigungsregelung erst zum Juni 2008 in Kraft treten konnte, lag an unnötigen Verzögerungen im CDU-geführten Bundesministerium des Innern.

Bei der Bearbeitung und Anerkennung von Anträgen durch das zuständige Bundesverwaltungsamt, das dem Bundesministerium des Innern untersteht, gab es ebenfalls Schwierigkeiten. Die Anerkennungspraxis des Bundesverwaltungsamtes bei Anträgen von zivildeportierten Personen aus den früheren deutschen Ostgebieten entspricht nicht den Ankündigungen des Bundesinnenministeriums. Entgegen der Ankündung des Staatssekretärs, Dr. Christoph Bergner, erhalten jene Zivildeportierten, die nicht „im ursächlichen Zusammenhang mit der Kriegsführung“ in Gewahrsam oder Gefangenschaft geraten sind, Ablehnungsbescheide. Praktisch bedeutet dies, dass nur für die Deportation in die damalige UdSSR, die im direkten zeitlichen Zusammenhang mit Kriegshandlungen stand, eine Entschädigung gewährt wird. Zwangsdeportierte, die später von der Besatzungsmacht willkürlich verhaftet und in sowjetische Arbeitslager deportiert wurden, erhalten keine Entschädigungszahlung. Obwohl dem fachlich zuständigen Bundesinnenministerium diese fragwürdige Verwaltungspraxis bekannt ist, wurde dieser Zustand bis zum heutigen Tag nicht beendet. Trotz der intensiven Bemühungen von Hans-Joachim Hacker hat das Ministerium bislang nicht eingelenkt. Bedauerlich ist auch, dass das Bundesinnenministerium auf unterbreitete Kompromissvorschläge ablehnend oder gar nicht reagiert hat. So bleibt eine lebensfremde Differenzierung zwischen den Zivildeportierten bestehen, die bei den Betroffenen zu Recht auf Unverständnis stößt.

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  • Broschüren05.12.2007 | Die SPD-Bundestagsfraktion veröffentlicht in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Themen Broschüren. Sie dienen der Information zu aktuellen Themen. An dieser Stelle steht Ihnen eine Auswahl an Broschüren zum Herunterladen zur Verfügung. mehr »